Die Schulkonferenz ist ein Mitwirkungs- und Beschlussgremium, in dem Lehrer, Eltern und teilweise auch Schüler vertreten sind. Ihre Einrichtung ist in Deutschland in den Schulgesetzen der Länder geregelt.
In Berlin besteht die Schulkonferenz aus 14 Mitgliedern: 4 Elternsprecher, die von der GEV (GesamtElternVersammlung) in die Schulkonferenz gewählt werden, 4 Lehrer, 4 Schüler (in der Grundschule müssen diese aus den Klassen 5 und 6 sein und gehören der Schulkonferenz mit beratender Stimme an), dem Schulleiter und einer außenstehenden Person (z. B. einem Wirtschaftsvertreter). Die Mitglieder werden jeweils für 2 Jahre gewählt.
Die Schulkonferenz bestimmt mit einer 2/3 Mehrheit u.a. über die Verwendung der zugewiesenen Personal- und Sachmittel, das Schulprogramm und die Dauer der Schulwoche. Mit einfacher Mehrheit wird über Schulversuche, Unterrichtsbeginn und die Hausordnung abgestimmt. Bei Neubesetzung von Funktionsstellen (Schulleiter, Konrektor, Abteilungsleiter) kann die Schulkonferenz einen Besetzungsvorschlag machen. (Quelle: Wikipedia)